„Beratungsstelle Amphibien und Reptilien in dem Bergrecht unterliegenden Locker- und Festgesteinsgruben“ – BARB-II

Hier investiert Europa und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete

Projektlaufzeit Mai 2021 – März 2023

Abbaugruben bzw. Steinbrüche umfassen etwa 0,5% der Landesfläche Thüringens und sind dennoch mit die wichtigsten Sekundärlebensräume für Amphibien und Reptilien. Sie stellen im Wesentlichen die letzten verbliebenen Habitate für diese Artengruppen dar, deren Primärlebensräume z.B. in Flussauen bis auf wenige Ausnahmen durch menschliche Aktivität zerstört wurden. Vor allem Pionierarten unter den Amphibien, die vegetationsarme Gewässer bevorzugen, finden in aktiven Gruben einen wichtigen Ersatzlebensraum. Diese Arten nutzten früher temporäre Tümpel im Überschwemmungsbereich unverbauter Flüsse als Laichgewässer. Ein Großteil dieser Thüringer Amphibien besiedelt Aufschlüsse und Abbaugebiete demnach während der Abbauphase, da genau dann die von ihnen benötigten Gewässertypen entstehen.

Daher können nicht trotz, sondern gerade durch den Abbaubetrieb Amphibien- und Reptilienpopulationen über lange Zeiträume bestehen bleiben. Ein Entfernen derer Lebensräume und damit z.T. das Erlöschen von Teilpopulationen erfolgt oft unwissentlich durch den Betreiber im Rahmen des normalen Betriebsprozesses von Abbau und Verfüllung. Um dies zu verhindern bedarf es der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit einem fachlichen Berater, der die Belange des Betriebes und die Ansprüche der Arten in Einklang bringt.

In Zusammenarbeit mit dem Unternehmerverband Mineralische Baustoffe (UVMB) und in Absprache mit den Behörden (Bergamt, Untere Naturschutzbehörden) werden Betreiber von bergbaulichen Abbaubetrieben im Rahmen des Projektes BARB-I schon seit 2017 naturschutzfachlich beraten, um den dauerhaften Bestand an wertvollen Arten in Abbaustätten zu sichern. Das aktuelle Projekt BARB-II soll die bisherigen Projekterfolge verstetigen und neue Unternehmen für den Artenschutz sensibilisieren und bei der Umsetzung spezieller Naturschutzmaßnahmen betreuen.

Ziel ist die Integration von regelmäßigen Maßnahmen in den Betriebsablauf, ohne diesen zu stören oder die wirtschaftlichen Ziele der Firmen zu beeinträchtigen. Dies ist generell möglich, da in den Gruben stets brachliegende Flächen für diese Maßnahmen vorhanden sind, die von der Mehrheit der Zielarten nicht dauerhaft besiedelt werden, so dass diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder für den Abbau genutzt werden können (Stichwort „Wanderbiotope“). Zudem sind die erforderlichen Maschinen in den Abbaustellen bereits vorhanden und das Anlegen neuer Kleingewässer erfordert auch keinen hohen Zeitaufwand. Durch die hohe Vereinbarkeit des Abbaubetriebs mit dem Schutz von Amphibien und Reptilienarten besteht seitens der Unternehmen häufig eine große Offenheit gegenüber dem Projekt und eine Bereitschaft Habitate zu schützen bzw. vorgeschlagene Maßnahmen umzusetzen.

Zielgebiete des Projektes sind Tagebau-Abbaustätten in Thüringen, wie z.B. Sand- oder Kiesgruben. Prioritär sollen die Abbaubetriebe aufgesucht werden, welche für Vorkommen der folgenden FFH-Arten von besonderer Bedeutung sind (Zielarten): Gelbbauchunke, Wechselkröte, Geburtshelferkröte, Kreuzkröte, Knoblauchkröte, Laubfrosch, Nördlicher Kammmolch, Schlingnatter und Zauneidechse. Auch andere geschützte Arten der Tagebaulandschaft, die auf Pionierstandorte angewiesen sind, sollen mit betrachtet werden. Prädestiniert dafür sind beispielsweise Steinschmätzer, Uferschwalbe, Bienenfresser und Uhu. All diese Arten sind in Abbaustätten häufig nicht auf eine gezielte Neuanlage von Habitaten, jedoch auf die Sensibilisierung der Betreiber für deren (potentielles) Vorkommen und Habitatansprüche angewiesen.

Kontakt:
ENL-Projekt „Beratungsstelle Amphibien und Reptilien in dem Bergrecht unterliegenden Locker- und Festgesteinsgruben II“
c/o Naturforschende Gesellschaft Altenburg (NfGA) e.V.
Dorfstraße 22 | 07646 Renthendorf

Projektmitarbeiter:

Marco Rank
036426 – 202100
rank@nfga.de

Projektkoordination:
Sabrina Mittl
036426 – 200 577
mittl@nfga.de