ENL-Projekt „Aktionsplan Wechsel- und Kreuzkröte Ostthüringen“
Hier investiert Europa und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.
Laufzeit: August 2022- September 2024
Gesamtfinanzierung: 484.128,46€
Unsere Flussauen waren einst geprägt von Veränderungen und Wandel. Wechselnde Wasserstände schufen ein vielfältiges Mosaik unterschiedlichster Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten. Neben Auwäldern und Altarmen entstanden durch wiederkehrende Überflutungen Schlammbänke und Steilufer, offene Flächen aus Sand, Kies oder Löss sowie immer wieder neue kleine Senken und flache Tümpel. Letztere bildeten ursprünglich den Lebensraum für Amphibienarten wie Wechsel- oder Kreuzkröte. Diese Arten benötigen zum einen besonnte, flache und sporadisch austrocknende Gewässer zum Laichen und gleichzeitig sonnige, offene Bereiche mit grabbaren Böden, Spalten unter Steinen oder Holzhaufen, um sich vor Trockenheit und Fressfeinen zu verstecken. Im Laufe des letzten Jahrhunderts jedoch wurden Flüsse zunehmend begradigt, eingedeicht und verloren den Großteil ihrer natürlichen Vielfalt. Mit dem Verlust der Auen ging auch der Verlust der an sie angepassten Flora und Fauna einher. Aus diesem Grund sind heute eine Vielzahl der ursprünglich in unseren Auen beheimateten Arten wie die Wechselkröte (Bufotes viridis) stark gefährdet oder im Fall der Kreuzkröte (Epidalea calamita), gar vom Aussterben bedroht (Rote Liste Thüringen 2021). Beide Arten werden daher im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgelistet. In der letzten Berichtsperiode wurde der Erhaltungszustand beider Arten als „ungünstig-schlecht“ eingestuft. Sowohl Wechsel- als auch Kreuzkröte werden im Prioritätenkonzept der FFH-Schutzgüter Thüringens als zwei der mit am höchsten priorisierten Amphibienarten aufgeführt.
Heutzutage kommen Wechsel- und Kreuzkröte am häufigsten in Alternativlebensräumen vor. Oft sind dies Abbaustätten von Kies, Sand oder Lehm, Bergbaufolgelandschaften oder offene Bereiche in der Kulturlandschaft wie Industriebrachen oder militärische Übungsgelände, auf denen vergleichbare Gewässer mit „Pioniercharakter“ entstehen können. Diese Ersatzhabitate sind jedoch oft nicht dauerhaft attraktiv für die Kröten. Mit der Nutzungsaufgabe verlanden und verschwinden auch meist die Gewässer nach wenigen Jahren, Landlebensräume wachsen zu und bieten den Tieren keinen Lebensraum mehr. In Nordostthüringen wurden aus diesem Grund schon seit 2008 verschiedene Projekte durchgeführt, um Habitate für diese gefährdeten Arten zu schaffen oder vorhandene wieder zu optimieren. Um die Anforderungen eines geeigneten Lebensraumes zu erfüllen, müssen die Gewässer und Landhabitate jedoch regelmäßig gepflegt werden. In Vorarbeit des Projektes wurde der aktuelle Zustand dieser Maßnahmenflächen evaluiert. Wenn Pflegearbeiten auf den ehemaligen Projekt- bzw. Maßnahmenflächen nötig sind, sollen diese im Rahmen des Projektes umgesetzt werden. Außerdem sollen dort neue Habitate geschaffen werden, wo aktuelle Vorkommen der beiden Arten nachgewiesen wurden oder im Laufe der Projektlaufzeit nachgewiesen werden. Im Zuge des Biotopverbundes sollen zusätzlich Trittsteinhabitate angelegt werden, um isolierte Populationen wieder miteinander zu verbinden. Diese Maßnahmen sollen ebenfalls im Nordosten Thüringens durchgeführt werden, schwerpunktmäßig in den Landkreisen Altenburg, Greiz und Gera.
Ansprechpartnerin:
Naturforschende Gesellschaft Altenburg e.V. (NfGA)
c/o Natura 2000-Station „Auen, Moore, Feuchtgebiete“
Dorfstraße 20
07646 Renthendorf
Tel.: 0171 3513529
Mail: vollmer@nfga.de